Herzlich Willkommen auf den neuen Internetseiten der Gartenfreunden Ellenrain e.V. Weinstadt
Wir, die Gartenfreunde Ellenrain e.V., sind keine kommunale und professionelle Wasserversorgung, sondern ein durch ehrenamtliche Mitglieder geführter Verein, der unter anderem seine Mitglieder auch mit Wasser versorgt. Mitglied des Vereins kann nur eine natürliche Person, also jede Frau, jeder Mann werden, nicht deren Grundstück. Hierzu § 2 und 3 der Satzung.
Rechte der Mitglieder sind in § 4 der Satzung geregelt.
Beendigung der Mitgliedschaft – die persönliche Mitgliedschaft endet nicht mit einem Verkauf des Grundstückes, sondern erst durch schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft; eingetroffen bei der Geschäftsstelle bis zum 30.09. des Jahres. Hierzu § 5 und 6 der Satzung.
Die Mitgliederversammlung ist die höchste Entscheidungsstelle für alle Angelegenheiten des Vereins. Hierzu § 10 der Satzung.
Der Vorstand ist ausführendes Organ der Mitgliederversammlung. Hierzu § 12 der Satzung.
Der Vorstand Im Mai 2002

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